Rechner: finanzielle Härte bei Modernisierung

Wird eine Modernisierung angekündigt, sollten Mieter umgehend prüfen, ob sie finanzielle Härte geltend machen können. Denn dann ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen. „Als finanzielle Härte gilt, wenn die Miete nach dem Abschluss der Modernisierungsarbeiten mehr als 30% des Haushaltsnettoeinkommens ausmacht“, schreibt die Berliner MieterGemeinschaft in ihren Tipps zur Modernisierung.

Warum Mieter grundsätzlich finanzielle Härte geltend machen sollten

Der Haken ist: Die Modernisierungsankündigung enthält nur eine Schätzung der Mieterhöhung. Nach Abschluss der Modernisierung ist eine deutlich heftigere Mieterhöhung möglich. Die Frist für die finanzielle Härte ist dann jedoch schon lange abgelaufen (Ausnahme: Das Einkommen ist inzwischen deutlich gesunken.) Für Mieter heißt das: Am besten sofort vorsorglich finanzielle Härte geltend machen!

>> Zu den Vorlagen für finanzielle Härte bei Modernisierung

Kommt die finanzielle Härte für mich schon bei der angekündigten Mieterhöhung in Frage? Ab welcher tatsächlichen Mieterhöhung läge auch bei mir eine finanzielle Härte vor? Finden Sie es heraus – mit unserem…

Rechner zur finanziellen Härte

Geben Sie einfach Ihre Wohnungsgröße und Ihre bisherige Warmmiete sowie die angekündigte Mieterhöhung ein. Da die angekündigte Mieterhöhung nur geschätzt ist, sollten Sie zum Vergleich auch einen deutlich höheren Wert eingeben.

>> Zur Tabellenkalkulation

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Was ist das Haushaltsnettoeinkommen?

Laut Statistischem Bundesamt  zählen zum Haushaltsbruttoeinkommen alle Einnahmen des Haushalts

  • aus Erwerbstätigkeit,
  • aus Vermögen,
  • aus öffentlichen und nicht­öffentlichen Transferzahlungen sowie
  • aus Untervermietung,
  • Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen/privaten Krankenversicherung,
  • Arbeitgeberzuschüsse zur Pflegeversicherung bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung und
  • Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung.

Abzuziehen sind davon

  • Einkommensteuer,
  • Kirchensteuer und
  • Solidaritätszuschlag sowie
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche/freiwillige/private Krankenversicherung sowie soziale/private Pflegeversicherung).

Die Differenz ergibt das Haushaltsnettoeinkommen.

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