Wie immer gilt: Den Vorbehalt dem Vermieter am besten per Einschreiben mit Rückschein mitteilen. Und nicht vergessen: Auch bei der Überweisung oder dem Dauerauftrag vermerken – zumindest in der Kurzform „unter Vorbehalt“.
Nach der Mietererhöhung bei Modernisierung : vorbehaltlich Rechnungsprüfung
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Nach der Ankündigung der Modernisierung: vorbehaltlich Mietminderung
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